Brustvergrößerung: Ab welchem Alter?
Wie alt muss man für eine Brustvergrößerung sein? In Österreich ist das relativ genau geregelt durch das Ästhetik-OP Gesetz. Dadurch gibt es hier ganz klare Richtlinien.
Sobald man das 18. Lebensjahr erreicht hat, kann man sich die Brüste vergrößern lassen. Natürlich muss sich der behandelnde plastische Chirurg immer einen eigenen Eindruck von der Person machen und dann eine individuelle Entscheidung für oder gegen eine Brustoperation treffen.
Also mindestens 18 Jahre alt muss man sein, um sich laut Gesetz einer Brustvergrößerung unterziehen zu dürfen. Es gibt allerdings Frauen, die in dem Alter viel reifer sind als 18 Jahre und es gibt welche, die sind wesentlich unreifer. Die Entscheidung, ob der Eingriff sinnvoll ist und durchgeführt werden soll, liegt im Endeffekt immer auch beim Arzt. Es kann durchaus vorkommen, dass eine Patientin abgelehnt wird, wenn der behandelnde plastische Chirurg kein gutes Gefühl hat oder vielleicht das Gefühl hat, dass der Wunsch nach einer Brustvergrößerung nur aus einer Laune heraus entstanden ist. Beispielhaft dafür sind Patientinnen, die sich nur für eine Brustoperation entscheiden, weil etwa ihre Freundinnen auch gerade eine hatten oder es ihnen im Moment als „trendy“ erscheint.
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